Als zugelassene Heilpraktikerin berechne ich im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Im Falle einer privaten oder einer zusätzlichen Versicherung werden Ihre Behandlungskosten zu den jeweils vertraglich vereinbarten Bedingungen übernommen. Patienten, die keine entsprechende Versicherung haben, sind Selbstzahler, können allerdings die Behandlungskosten als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.